Wissenschaft

Der Rechtswissenschaft kommt eine Sonderstellung unter den Geisteswissenschaften zu. Sie beschäftigt sich, jedenfalls im Kern, mit dem geltenden Recht, indem Gesetze unter Anwendung juristischer Methoden in Bezug auf konkrete Lebenssachverhalte angewandt werden. Die Wirklichkeit wird durch Geistiges in tief greifender Art und Weise geprägt und verändert.

Der Wirtschaftsanwalt sollte der Wirklichkeit näher stehen als dem rein Geistigen. Da aber, wie gesagt, die Wirklichkeit im Zuge der Rechtsanwendung großen Veränderungen unterworfen ist, setzt jede qualifizierte Rechtsdienstleistung eine ebenso qualifizierte rechtswissenschaftliche Ausbildung und Fortbildung voraus. Bei uns findet der Mandant diese grundlegenden Voraussetzungen allesamt vor:

Sowohl das Erste als auch das Zweite Juristische Staatsexamen hat der Kanzleigründer Rafael Kuczera mit der Prädikatsnote „Gut“ abgeschlossen. Die während des Studiums aufgenommene Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht der Universität Passau wurde mit einer zweijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter fortgeführt. Während dieser Zeit hielt Herr Kuczera als Dozent mehrere Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, u.a. zum Staatshaftungsrecht, ab.

Die laufende Beschäftigung mit aktuellen rechtswissenschaftlichen Themen soll einen hohen Stand anwaltlicher Beratung gewährleisten.

Fälle, die besondere Aufmerksamkeit, juristischen Weitblick und rechtsgebietsübergreifendes Wissen verlangen, sind bei uns gut aufgehoben.