M & A

Unternehmenskaufverträge spielen eine zentrale Rolle in der Beratungspraxis unserer Rechtsanwaltskanzlei. Im Fokus liegen dabei kleine und mittelständische Unternehmen.

Die an dieser Stelle ausgemachte Lücke auf dem regionalen Rechtsberatungsmarkt haben wir von Beginn an konsequent und mit dem in diesem Bereich besonders nötigen Einsatz zu schließen versucht. Fußend auf einer rechtswissenschaftlichen Ausbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht hatte Herr Kuczera diese Spezialmaterie bei einer der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien vertieft. Hierauf aufbauend durften seit der Kanzleigründung diverse Unternehmens- und Beteiligungstransaktionen erfolgreich begleitet werden. Die Bandbreite reicht von Unternehmenstransaktionen im Klinik- und Pflegebereich, über solche im Kfz-Großhandel, im Einzel-, Groß- sowie im Agrarhandel, ferner in der Gastronomie bis hin zur Baubranche.

Unternehmenskäufe in der Krise oder aus der Insolvenz stellen ganz besondere Anforderungen an den Rechtsberater. Auch bei diesen Konstellationen steht die Rechtsanwaltskanzlei dem mittelständischen Unternehmer und Investor bei.