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Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, überall dort ein kompetenter Ansprechpartner zu sein, wo rechtliche Spezialfragen im Vordergrund stehen.

Diese Grundausrichtung hat uns mit teils „exotisch“ anmutenden Rechtsgebieten in Berührung treten lassen. Bei wirtschaftsrechtlichen Bezügen werden Fragen des Umweltrechts (hier insbesondere Wasser-, Abfall- und Bodenschutzrecht) ebenso vertieft wie staatshaftungsrechtliche Belange. Die Beschäftigung mit diesen Randgebieten geht zurück auf die mehrjährige Tätigkeit des Herrn Kuczera als Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insb. Sozialrecht der Universität Passau. Den dort erlangten Anregungen ist es zu verdanken, dass wir im Interesse des Mandanten bei Bedarf gerne über den juristischen Tellerrand schauen und neue Rechtsfragen einer praktischen Lösung zuführen.

Im Zuge unserer Rechtsanwaltstätigkeit hat sich der Fokus unserer Arbeit eindeutig auf das Recht mittelständischer Unternehmen und Unternehmer gelegt. Zivilrechtliche Fragen von der Gründung bis zur vertraglichen oder erbrechtlichen Überleitung eines Unternehmens spielen in unserer Praxis tagtäglich eine herausragende Rolle.

Doch auch beim sonstigen Übergang von Privatvermögen im Wege des Vertragsrechts oder auch Erbrechts können wir unseren Mandanten mit fundiertem Fach- und Praxiswissen beistehen.